Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hedda Heß  arbeitet als selbstständiger Hypnose-Coach und Hypnotherapeutin in Kooperation mit der Praxis Hypnos und Marquard Works UG zusammen.

Beratung, Terminierung, Vertragsschluss, Abrechnung und Kommunikation der Coaching- und Therapieinhalte nach außen werden – wenn nicht von Hedda Heß selbst durchgeführt- durch die Marquard Works UG übernommen.

Hedda Heß Hypnose Friedrichstraße 132, 10117 Berlin

Steuer-Nr. 14/345/02381 FA Friedrichshain/Kreuzberg Mehringdamm 22, 10961 Berlin

Hypnos® c/o Marquard Works UG
Katharina Marquard
Friedrichstraße 132 10117 Berlin

Geschäftsführende Gesellschafterin: Katharina Marquard

Steuer-Nr. 30/434/50225
Finanzamt für Körperschaften IV,
Magdalenenstraße 25, 10365 Berlin

Terminvereinbarung auch unter
030 4000 97 8-0
Erstberatung und Koordination
E-Mail: kontakt@hypnose-zentrum.com

Hedda Heß erreichen Sie unter: 030 40585810

Zuständige Aufsichtsbehörde für die in Berlin tätigen HypnotherapeutInnen:
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin

Berlin, den 31. Januar 2022
Mit Wirkung vom 31. Januar 2022 gelten folgende

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hedda Heß Hypnose für den Bereich der angebotenen Coaching- und Therapiedienstleistungen

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Hedda Heß Hypnose, Marquard Works® als rechtlicher Repräsentant der Marke Hypnos® – im Folgenden MW genannt – und der zu behandelnden Person als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten im Falle der Vermittlung der Behandlung an Hedda Heß Hypnose oder Unterbeauftragte.

§ 2 Vertragsschluss

a) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich die zu behandelnde Person telefonisch oder schriftlich an Hedda Heß Hypnose oder Marquard Works / Hypnos® zum Zwecke der Beratung oder eines Coachings oder einer Therapie wendet, das Online-Formular unter https://heddahesshypnose.de/sitzungsbuchung/terminbestaetigung/ versendet und daraufhin Hedda Heß Hypnose den/die Termin(e) per E-Mail rückbestätigt.

b) Die Bestätigung durch Hedda Heß Hypnose oder MW per E-Mail erfolgt regelmäßig innerhalb einer Woche nach Zugang des Online-Formulars. Sollte bis dahin keine Rückbestätigung beim Klienten eingegangen sein, ist er gehalten Hedda Heß Hypnose unter 030/40858510 oder MW unter 030/ 4000 97 80 zu kontaktieren, um die Buchung zu bestätigen und Missverständnisse auszuschließen.

c) Hedda Heß Hyponse ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die Hedda Heß aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder sie die Behandlung in Gewissenskonflikte bringen können.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Hedda Heß Hypnose erbringt Ihre Dienste gegenüber der zu behandelnden Person in der Form, dass sie die vertragliche Beziehung zum Behandelnden regelt oder diese Aufgabe an MW abtritt. Darüber hinaus besteht der Dienst von Hedda Heß Hypnose in der Beratung und der Behandlung im Sinne des psychologischen Coachings oder der Psychotherapie nach HeilprG bei der vertragsgebundenen Person.

b) Über die Coaching- und Therapiemethoden entscheidet die behandelnde Person nach eigenen Befindlichkeiten frei, nachdem sie durch MW oder Hedda Heß über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit die zu behandelnde Person nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die behandelnde Person befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klient_innenwillen entspricht.

c) Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern die zu behandelnde Person nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.
Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt die zu behandelnde Person, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.

d) Hedda Heß Hypnose behält sich vor, die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 1 und 2 BGB zu erbringen. Die Belehrung über den Widerruf erfolgt regelmäßig in der Rückbestätigung an die zu behandelnde Person per e-Mail.

§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien

a) Die zu behandelnde Person möge bitte bedenken, dass der vereinbarte Sitzungstermin ausschließlich für sie oder ihn reserviert ist und ihr oder ihm hierdurch in der Regel Wartezeiten erspart bleiben, hinzu kommt das Erfordernis einer langwierigen individuellen Sitzungsvorbereitung. Sollte die zu behandelnde Person einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss sie ihn daher spätestens 72 Stunden vor dem eigentlichen Termin schriftlich (per E-Mail oder Textnachricht) absagen, damit Hedda Heß oder MW die für die zu behandelnde Person vorgesehene Zeit anderweitig verplanen kann.

Nach dieser Frist fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Sitzungspreises an. Dies gilt nicht, sofern die zu behandelnde Person an der Versäumnis des Termins kein Verschulden trifft und sie das Hedda Heß Hypnose oder MW gegenüber unverzüglich schriftlich nachweist (etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das die Teilnahme-Unfähigkeit zum Sitzungszeitpunkt bescheinigt) oder der zu behandelnden Person der Nachweis gelingt, dass Hedda Heß Hypnose oder MW ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

b) Sollte die behandelnde Person verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann weder Hedda Heß Hypnose noch MW für evtl. entstandene Kosten haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.

d) Hedda Heß Hypnose oder MW können naturgemäß keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.

e) Kündigt Hedda Heß Hypnose aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens von einigem Gewicht während des Sitzungszeitraumes, so hat die behandelte Person den durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstandenen Schaden zu tragen, mithin die volle Vergütung zu entrichten, soweit der zu behandelnden Person der Nachweis nicht gelingt, dass Hedda Heß Hypnose ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(Zur Erläuterung: Eine aktive Mitwirkung der zu behandelnden Person ist wichtig und unumgänglich. Hedda Heß ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn die zu behandelnde Person Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Coaching- und Therapiemaßnahmen vereitelt.)

§ 5 Vergütung

a) Hedda Heß Hypnose hat für ihre eigenen Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mündlich bestätigt wurden. Das Sitzungshonorar wird ebenfalls in der durch Hedda Heß Hypnose oder MW versandten Terminbestätigung fixiert.
Sonderabsprachen sind möglich. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

b) Die Zahlung der Sitzungsgebühr kann vorab per Überweisung oder nach Vereinbarung auch per Rechnung im Anschluss an die Sitzung(en) entrichtet werden.
Die Sitzungsgebühr ist grundsätzlich sofort nach terminiertem Sitzungsende fällig, im Falle der vereinbarten Rechnungslegung gilt jedoch das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel, i.d.R. wird eine Zahlungsfrist von 5 Werktagen gewährt.

c) Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist beginnt ein Mahnprocedere. Ab der 2. Mahnung wird neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 € geltend gemacht.

d) Ratenzahlungen sind nur nach Absprache möglich.

e) Die Stornierungsgebühr ist nach terminiertem Sitzungsende sofort fällig.

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit die zu behandelnde Person Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt.

b) Soweit MW der zu behandelnden Person über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 5 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Leistungen nach § 3 b) nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

c) MW erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der/die Klient_in. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Hedda Heß Hypnose und MW behandelt die Klient_innenendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen, des Coachings und der Therapie, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der zu behandelnde Person Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung derer. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der zu behandelnden Person erfolgt und anzunehmen ist, dass die zu behandelnde Person zustimmen wird.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn Hedda Heß Hypnose oder MW auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, des Coachings oder der Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Hedda Heß führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Der zu behandelnden Person steht eine Einsicht in diese Handakte, abgesehen von der Kopie seines Terminbestätigungsformulares, nicht zu; er oder sie kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

§ 9 Urheberrecht

Sämtliche durch Hedda Heß Hypnose und MW zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen – soweit nicht anders gekennzeichnet – dem jeweiligen Urheberrecht. Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe – egal welcher Art, auch auszugsweise oder mündlich – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung durch MW.

§ 10 Dienstleistungen von Drittanbietern

Hedda Heß Hypnose und MW haften nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern außerhalb der unter Hynos® angebotenen Dienstleistungen. Dies gilt nicht für den Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

§ 11 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der gesetzlich vorgesehene.

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